AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der RC-RaceArena
1.
Benutzung der RC-Strecke
Jeder Fahrer muss die Hausordnung/AGBs der RC-RaceArena akzeptieren, um auf der
Strecke fahren zu können.
2.
Reservierungen
Reservierungen sind bei der RC-RaceArena erst dann verbindlich, wenn eine
Vorauszahlung/Anzahlung in Höhe von 100,-Franken pro Gruppe auf unser Konto
eingegangen ist.
Die Vorauszahlung/Anzahlung wird am Fahrtag mit dem von den Fahrern gewählten
Paket verrechnet. Die reservierte Uhrzeit ist auch gleichzeitig die
erforderliche Ankunftszeit.
Nicht
in Anspruch genommene Reservierungszeiten verfallen und sind nicht übertragbar.
3.
Rückzahlung bei Nichterscheinen
Erscheint eine Gruppe, für den eine Vorauszahlung geleistet wurde nicht, wird
100% der Anzahlung einbehalten
Kommen weniger als die Gemeldeten Personen wird die Anzahlung für den Ausfall
der fehlenden Personen verrechnet.
Bei kurzfristiger Absage 10 Tage vor Fahrtermin oder bei unangemeldetem
Nichterscheinen gibt es keine Rückzahlung der Anzahlung.
4. Rückzahlung von Abos
Bei einer Schliesuung der Piste und Halle werden keine Abo gebühren oder Vorauszahlungen zurück erstattetet.
5.
Getränke & Alkohol
Die Mitnahme von Getränken und Alkohol sowie Essen ist nicht gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, Getränke und Snacks im Bistro zu beziehen.
6.
Umgang mit Mietfahrzeugen und Verhalten in der Anlage
Der Fahrer verpflichtet sich, einen Mangel oder einen Fehler an dem von ihm
geliehenem Fahrzeug sofort dem Personal zu melden.
Der Fahrer erklärt sich einverstanden, den Anweisungen des Personals Folge zu
leisten.
Das
Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger
Beschädigung, Zerstörung oder Missbrauch der Mietfahrzeuge kann der Verein
Schadensersatz in Höhe des Neuwerts verlangen.
Das Verlassen des Gebäudes mit den Mietfahrzeugen ist strengstens untersagt.
7.
Höhere Gewalt
Für den Fall, dass der Veranstalter die geschuldete Leistung aufgrund höherer
Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für
die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
8.
Sonstiges
Rauchen ist nur vor der Eingangstür gestattet.
Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Bei Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen sind diese beim Eintreffen
anzusagen und vorzuzeigen, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren oder
nicht für Sie persönlich angewandt werden können. Es darf nur ein Gutschein pro
Tag eingelöst werden. Zwei Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.
Bei
mutwilligen Sachbeschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art (sanitäre
Anlagen, Inventar allgemein, etc.), werden diese Vorfälle zur Anzeige gebracht
und in Rechnung gestellt.
Jeder
Gast erklärt sich, mit Betreten unseres Hauses, grundsätzlich mit dieser
Hausordnung und AGB einverstanden.
9. Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten zur
Datenverarbeitung gespeichert werden und ausschließlich durch die RC-RaceArena
Verwendung finden.
Fotos, die im Gebäude und auf der Piste von mir gemacht werden, werden auf
Facebook in entsprechenden Fotoalben hochgeladen, sie werden zu keinen weiteren
Werbezwecken benutzt.
Im
Gebäude und auf der Piste befinden sich Kameras zur Sicherheitsüberwachung.
Das gefilmte Material wird nicht zu Werbezwecken verwendet.
Mit
meiner Bestätigung erkenne ich die Hausregeln ausdrücklich an.
10. Versicherung ist Sache des Besuchers.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die RC-RaceArena nur in Begleitung einer
erwachsenen Person besuchen.
11.
Schlussbestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sämtliche
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die Vereinbarung insgesamt
unwirksam sein oder werden, so treten anstelle der unwirksamen Vereinbarungen
rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im
Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des OR.